Bauwerksbuch Wien prüfen | §128a BO Wien – kostenlose Ersteinschätzung und Info
▶ Wer ist betroffen?
Gebäude in Wien, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, unterliegen grundsätzlich der Verpflichtung zur Führung eines Bauwerksbuches gemäß §128a Wiener Bauordnung.
▶ Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
Die Erstellung hat durch befugte Fachleute zu erfolgen, insbesondere durch:
- Ziviltechniker:innen (Architekt:innen, Bauingenieur:innen)
- befugte Fachplaner im Bauwesen
👉 Wir sind ein Ziviltechnikerbüro für Architektur und erfüllen alle Voraussetzungen zur Erstellung und Prüfung.
▶ Was umfasst das Bauwerksbuch?
- Dokumentation des baulichen Zustands
- Erfassung sicherheitsrelevanter Bauteile
- Pläne, Unterlagen und Bestandsdaten
- laufende Aktualisierung bei Änderungen
▶ Ablauf: Von der Erstprüfung bis zur Abgabe der Bestätigungen §128a
1. Erstbegehung vor Ort
Aufnahme des Gebäudes und erster Überblick über Zustand und Unterlagen.
2. Erstellung des digitalen Bauwerksbuches
Strukturierte Aufbereitung aller relevanten Daten und Dokumente.
3. Erstprüfung
Fachliche Bewertung des baulichen Zustands und sicherheitsrelevanter Elemente.
4. Bestätigung durch Ziviltechniker
Offizielle Bestätigung gemäß Wiener Bauordnung.
5. Dokumentation für MA 37
Das Bauwerksbuch dient als Nachweis bei behördlichen Kontrollen.
▶ Warum jetzt handeln?
- Gesetzliche Fristen laufen (2027 / 2030)
- Frühzeitige Erstellung vermeidet Zeitdruck
- Sichert den Wert und Zustand Ihrer Immobilie
⚠️ Warum ist das wichtig?
Das Bauwerksbuch dient der Sicherheit, Erhaltung und Werterhaltung Ihres Gebäudes und ist bei Kontrollen vorzulegen.
