Bauwerksbuch Wien §128a – Erstellung durch staatlich befugte Ziviltechnikerin

Bauwerksbuch für Gebäude vor 1945 in Wien

Pflicht gemäß §128a Wiener Bauordnung – Frist bis 31.12.2027

Ist Ihr Gebäude vor dem 01.01.1945 errichtet worden? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu erstellen und registrieren zu lassen.

⚠ Gesetzliche Verpflichtung für Altbauten:
Erstellung des Bauwerksbuches inkl. Erstprüfung und Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.
☎ Jetzt prüfen lassen – unverbindliche Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden

Fristen für Bestandsgebäude

Vor 01.01.1919 errichtet:
Bauwerksbuch bis spätestens 31.12.2027

Zwischen 01.01.1919 und 01.01.1945 errichtet:
Bauwerksbuch bis spätestens 31.12.2030

Warum Altbauten besondere Fachkompetenz erfordern

  • Historisches Ziegelmauerwerk
  • Holzbalken- oder Gewölbedecken
  • Gesimse & Fassadenornamente
  • Alte Balkonkonstruktionen
  • Dachstühle in Holzbauweise
  • Fehlende oder unvollständige Bestandspläne

Erstellung durch Ziviltechnikerin für Architektur

✔ Fachlich fundierte Erstprüfung
✔ Maßnahmen- und Zeitplan
✔ Digitale Bauwerksbuchführung
✔ Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank
✔ Digitale Bauwerksbuch-Cloud
✔ Langfristige Betreuung

Frühbucherbonus – 10 % sichern

Aufgrund der hohen Nachfrage planen wir bereits die Kapazitäten für 2026. Sichern Sie sich noch bis April 2026 Ihren Fixtermin – inklusive 10 % Preisvorteil.

☎ 0699 11228577 | 01 / 342000

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