Bauwerksbuch Wien §128a – Erstellung durch staatlich befugte Ziviltechnikerin
Bauwerksbuch für Gebäude vor 1945 in Wien
Pflicht gemäß §128a Wiener Bauordnung – Frist bis 31.12.2027
Ist Ihr Gebäude vor dem 01.01.1945 errichtet worden? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu erstellen und registrieren zu lassen.
⚠ Gesetzliche Verpflichtung für Altbauten:
Erstellung des Bauwerksbuches inkl. Erstprüfung und Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.
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Fristen für Bestandsgebäude
Vor 01.01.1919 errichtet:
Bauwerksbuch bis spätestens 31.12.2027
Zwischen 01.01.1919 und 01.01.1945 errichtet:
Bauwerksbuch bis spätestens 31.12.2030
Warum Altbauten besondere Fachkompetenz erfordern
- Historisches Ziegelmauerwerk
- Holzbalken- oder Gewölbedecken
- Gesimse & Fassadenornamente
- Alte Balkonkonstruktionen
- Dachstühle in Holzbauweise
- Fehlende oder unvollständige Bestandspläne
Erstellung durch Ziviltechnikerin für Architektur
✔ Fachlich fundierte Erstprüfung
✔ Maßnahmen- und Zeitplan
✔ Digitale Bauwerksbuchführung
✔ Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank
✔ Digitale Bauwerksbuch-Cloud
✔ Langfristige Betreuung
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Aufgrund der hohen Nachfrage planen wir bereits die Kapazitäten für 2026. Sichern Sie sich noch bis April 2026 Ihren Fixtermin – inklusive 10 % Preisvorteil.
☎ 0699 11228577 | 01 / 342000
✉ office@architektum.at
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