Bauwerksbuch Wien §128a – Erstellung durch staatlich befugte Ziviltechnikerin

Bauwerksbuch für Gebäude vor 1945 in Wien

Für viele Bestandsgebäude in Wien besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches gemäß §128a Wiener Bauordnung.

Ein strukturiertes Bauwerksbuch schafft Klarheit und Sicherheit im Umgang mit Behörden, Prüfungen und zukünftigen Maßnahmen am Gebäude.

Fristen im Überblick:
1919 → bis 31.12.2027
1945 → bis 31.12.2030

Leistungen

  • ✔ Erstellung durch Ziviltechnikerin
  • ✔ Fachliche Erstprüfung des Gebäudes
  • ✔ Strukturierte Dokumentation
  • ✔ Einreichfähige Unterlagen
  • ✔ Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank
  • ✔ Digitale Bauwerksbuchführung

Für Eigentümer & Hausverwaltungen

Geeignet für private Eigentümer sowie Hausverwaltungen mit mehreren Objekten, die eine verlässliche und fachlich korrekte Umsetzung benötigen.

Ihre Ansprechpartnerin

DI Martina Hoffmann  Architektum ZT-GmbH - Bauwerksbuchprofi
Ziviltechniker für Architektur

Spezialisiert auf Altbauten, Zinshäuser und Bauwerksbücher in Wien.

Kostenlose Ersteinschätzung & unverbindliches Angebot

Unverbindlich & Antwort innerhalb von 24 Stunden

 

 

 

Kostenlose Ersteinschätzung & unverbindliches Angebot

Sie erhalten eine fachliche Einschätzung Ihres Gebäudes sowie eine transparente Kosteneinschätzung innerhalb von 24 Stunden.

Die Erstellung eines Bauwerksbuches beginnt – je nach Gebäudegröße und Komplexität – ab ca. 1.450 € netto.

✉ office@architektum.at

Unverbindlich & ohne Verpflichtung

 

weitere Informationen über das Bauwerksbuch  www.bauwerksbuchprofi.at