Digitales Bauwerksbuch für Neubau in Wien

Architektin & Ziviltechnikerin – fachlich fundiert, strukturiert, persönlich
Kontakt: office@architektum.at | Tel.: +43 1 342 000 | Website: www.bauwerksbuchprofi.at
Bauwerksbuch Neubau gemäß § 128a Wiener Bauordnung
Ein Neubau erfordert nicht nur eine sorgfältige Planung, sondern auch eine strukturierte und nachvollziehbare Dokumentation für den langfristigen Betrieb. Als staatlich befugte Architektin und Ziviltechnikerin erstelle ich Bauwerksbücher für Neubauten in Wien gemäß § 128a Wiener Bauordnung – fachlich korrekt, prüffähig und digital.
Ich unterstütze Bauträger, Eigentümer:innen und Hausverwaltungen dabei, Neubauten rechtssicher zu dokumentieren und die Grundlage für Wartung, Erhaltung und Werterhalt des Gebäudes zu schaffen.
Wann ist ein Bauwerksbuch bei Neubau erforderlich?
Für Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden mit mehr als zwei Hauptgeschoßen ist gemäß § 128a BO Wien bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige ein Bauwerksbuch erstellen zu lassen (gesetzliche Ausnahmen, z. B. bestimmte Zubauten und Aufzugszubauten, bleiben unberührt
Das Bauwerksbuch dokumentiert die für Sicherheit, Erhaltung und Nutzung wesentlichen Bauteile des Gebäudes und schafft eine klare Grundlage, wann und wie diese künftig überprüft und gewartet werden müssen.
Leistungen – Bauwerksbuch Neubau Wien
- Aufbereitung der genehmigten Pläne und Bauunterlagen
- Strukturierte Beschreibung des Neubaus und seiner Baukonstruktion
- Festlegung der prüf- und wartungsrelevanten Bauteile (insbesondere Tragwerk, Gebäudehülle, sicherheitsrelevante Elemente)
- Festlegung von Prüfintervallen und Dokumentationslogik gemäß § 128a BO Wien
- Erstellung des Bauwerksbuchs in digitaler Form (übersichtlich, fortführbar)
- Optional: Unterstützung bei der Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank (§ 128c BO)
- Beratung zu Wartungs- und Instandhaltungsstrategien
Sie erhalten ein vollständiges, übersichtlich aufgebautes und prüffähiges Bauwerksbuch, das bei der Fertigstellungsanzeige verwendet werden kann.
Ablauf in 5 Schritten
- Unterlagen-Check: Einreich-/Bewilligungsunterlagen, Planstand, relevante Nachweise
- Struktur & Bauteilgruppen: Tragwerk, Gebäudehülle, sicherheitsrelevante Elemente
- Prüflogik & Intervalle: Festlegung, was wann zu prüfen ist (prüffähige Systematik)
- Digitale Erstellung: klare Gliederung, Index, nachvollziehbare Zuordnung
- Übergabe: digitale Übergabe + kurze Einweisung zur Fortführung
Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?
- Bewilligte Einreichunterlagen (Planstand, Bescheide, Auflagen)
- Pläne in Bestands-/Revisionsfassung (sofern vorhanden)
- Baubeschreibung und konstruktive Grunddaten
- Nachweise/Unterlagen zu Dach, Fassade, Geländern/Brüstungen (für spätere Prüfungen relevant)
- Übersicht technischer Anlagen (z. B. Heizung, Elektro, Lüftung, PV) inkl. Wartungsbezug
Falls etwas fehlt, klären wir pragmatisch, wie die Dokumentation dennoch prüffähig und vollständig wird.
Technische Schwerpunkte beim Neubau
- Tragwerk und statisch relevante Bauteile
- Gebäudehülle: Fassade, Dach, Fenster, Geländer/Brüstungen
- Sicherheits- und wartungsrelevante Bauteile
- Grundlegende Dokumentation technischer Anlagen (z. B. Heizung, Elektro, Lüftung, Photovoltaik) mit Wartungsbezug
- Langfristige Prüffähigkeit und Erhaltungsstrategie
Ihre Vorteile
- Bauordnung: Bauwerksbuch gemäß § 128a BO Wien
- Werterhalt: klare Grundlage für Betrieb und Wartung
- Zeitersparnis: technische und formale Abwicklung aus einer Hand
- Kompetenz: Erstellung durch befugte Ziviltechnikerin
- Digitale Struktur: übersichtlich, fortführbar, dauerhaft nutzbar
Kosten & Angebot
Jedes Neubauprojekt ist unterschiedlich. Die Kosten richten sich nach Größe, Nutzung und Komplexität des Gebäudes sowie dem vorliegenden Unterlagenstand.
Gerne erstelle ich ein individuelles und unverbindliches Angebot.
FAQ – Bauwerksbuch Neubau Wien
Wer darf das Bauwerksbuch erstellen?
Bei den relevanten Neu-, Zu- und Umbauten ist das Bauwerksbuch durch einen Ziviltechniker oder gerichtlich beeideten Sachverständigen des einschlägigen Fachgebiets zu erstellen
Muss Haustechnik im Bauwerksbuch enthalten sein?
Im Bauwerksbuch steht die prüf- und sicherheitsrelevante Gebäudesubstanz im Fokus (z. B. Tragwerk, Gebäudehülle, Geländer/Brüstungen). Technische Anlagen werden in der Praxis zumindest als Übersicht mit Wartungsbezug sauber zugeordnet (ohne ein vollständiges Anlagenhandbuch zu ersetzen).
Bis wann muss das Bauwerksbuch vorliegen?
Bei den genannten Neu-, Zu- und Umbauten muss es bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige erstellt sein.
Was ist der Unterschied zwischen Bauwerksbuch und Wartungsheft?
Das Bauwerksbuch ist die strukturierte, rechtlich verankerte Gebäudedokumentation mit Prüf- und Wartungslogik. Wartungshefte/Herstellerunterlagen können ergänzend geführt werden; das Bauwerksbuch verweist darauf nachvollziehbar.
Kontakt & Erstgespräch
Gerne bespreche ich Ihr Neubauprojekt persönlich und kläre, wie das Bauwerksbuch effizient und rechtssicher erstellt werden kann.
office@architektum.at | Tel.: +43 1 342 000
