Bauwerksbuch Kosten Wien | Erstprüfung inklusive

Bauwerksbuch Wien gemäß §128a Wiener Bauordnung

Erstellung durch staatlich befugte Ziviltechnikerin für Architektur. Von der Erstprüfung bis zur Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand.

  • ✔ Erstprüfung des Gebäudes
  • ✔ Erstellung des Bauwerksbuches
  • ✔ Maßnahmenplan & Dokumentation
  • ✔ Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank
  • ✔ Für Altbauten, Zinshäuser und Wohngebäude
  • ✔ Angebot innerhalb von 24 Stunden
  • ✔ Persönliche Betreuung durch DI Martina Hoffmann

Bin ich betroffen?

Für viele Bestandsgebäude in Wien besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches gemäß §128a Wiener Bauordnung.

  • Gebäude mit Baubewilligung vor 1919: Frist bis 31.12.2027
  • Gebäude mit Baubewilligung von 1919 bis 1945: Frist bis 31.12.2030

Eigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften sollten die Erstellung rechtzeitig veranlassen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Was kostet ein Bauwerksbuch?

Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Nutzfläche, Anzahl der Geschosse, vorhandenen Bestandsplänen und der Komplexität des Gebäudes ab.

Richtwert ab ca. 1.450 € netto

Für größere Zinshäuser und Mehrparteienhäuser erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.

  • ✔ Kostenlose Ersteinschätzung
  • ✔ Transparente Kostenschätzung
  • ✔ Angebot innerhalb von 24 Stunden

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden:

  • ✔ Einschätzung der Bauwerksbuchpflicht
  • ✔ Erste Kostenschätzung
  • ✔ Informationen zu erforderlichen Unterlagen
  • ✔ Persönliches Angebot








Ihre Ansprechpartnerin

DI Martina Hoffmann
Staatlich befugte Ziviltechnikerin für Architektur
Architektum ZT GmbH

Spezialisiert auf:

  • Bauwerksbücher gemäß §128a Wiener Bauordnung
  • Altbauten
  • Zinshäuser
  • Wohngebäude
  • Gebäudeprüfungen
  • Bestandsdokumentation

Von der Erstprüfung über die Erstellung des Bauwerksbuches bis zur Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand.

Häufige Fragen zum Bauwerksbuch

Wer muss ein Bauwerksbuch erstellen?

Viele Bestandsgebäude in Wien unterliegen der Verpflichtung gemäß §128a Wiener Bauordnung.

Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?

Die Erstellung erfolgt durch entsprechend befugte Fachpersonen. Als staatlich befugte Ziviltechnikerin für Architektur bin ich zur Erstellung von Bauwerksbüchern berechtigt.

Ist die Erstprüfung enthalten?

Ja. Die Erstprüfung des Gebäudes ist Bestandteil unserer Leistung.

Wird die Registrierung übernommen?

Ja. Nach Fertigstellung übernehmen wir die Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank.

Was beeinflusst die Kosten?

  • Gebäudegröße
  • Anzahl der Geschosse
  • Vorhandene Bestandspläne
  • Zugänglichkeit der Bauteile
  • Komplexität des Gebäudes
  • Anzahl der Nutzungseinheiten

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✉ office@architektum.at

Antwort innerhalb von 24 Stunden.

 

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